BFH: Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung
In dem der Entscheidung vom25.8.2009 – I R 95/ 08 – zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten darüber, ob eine GmbH den festgestellten verbleibenden Verlustabzug eines auf sie verschmolzenen Rechtsträgers nutzen kann. Der BFH entschied, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse am Verschmelzungsstichtag zu beurteilen ist, ob ein Betrieb im Anschluss an eine Verschmelzung „in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt“ wird (abweichend von BMF, 16.4.1999, BStBl. I 1999, 455, das auf die Durchschnittswerte während der Verlustphase abstellt). In sachlicher Hinsicht sei eine wertende Betrachtung geboten, wobei eine deutliche Verminderung einzelner Vergleichsgrößen ggf. durch eine geringere Verminderung oder gar einen Anstieg bei anderen Vergleichsgrößen ausgeglichenwerden kann.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2339-2