FG Düsseldorf: Vorsorgeuntersuchungen steuerlich kein Arbeitslohn
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 30.9.2009 - 15 K 2727/08 L - entschieden: Ein Arbeitgeber wendet seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Form eines sog. „Gesundheits-Checks" bzw. einer „Manageruntersuchung" anbietet. Denn die ärztlichen Maßnahmen seien in den einschlägigen Fällen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse durchgeführt worden. Wenn der Arbeitgeber z. B. ausschließlich Führungskräfte unentgeltlich untersuchen lässt, ist das überwiegende eigenbetriebliche Interesse offenkundig. Würden sie ausfallen, würde den Betrieb des Arbeitsgebers nachhaltiger beeinträchtigt als durch den Ausfall von Arbeitnehmern in weniger herausgehobenen Positionen. Außerdem sei dieser Personenkreis besonders gefährdet, da Herz- und Kreislauferkrankungen als stressbedingte Folge der Tätigkeit leitender Arbeitnehmer nicht selten sei. Auch hatte der Arbeitgeber im entschiedenen Fall seine Führungskräfte zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen gezwungen und ihnen für den Fall der Nichtteilnahme mit beruflichen (Beförderungschancen) oder finanziellen Nachteilen (Weiterzahlung der Bezüge im Krankheitsfall; Gehaltskürzungen o. ä.) gedroht hatte. Das steht der Annahme eines eigenbetrieblichen Interesses im o.a. Sinne nach Auffassung des FG nicht entgegen.
(PM FG Düsseldorf vom 21.10.2009)