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Steuerrecht
22.10.2009
Steuerrecht
BFH: Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers – Rechtsprechungsänderung

Durch Urteil vom 23.7.2009 – V R 27/07 – hat der BFH entschieden: Die Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) begründet noch keine Lieferung gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 UStG, sondern erst die Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer es selbst veräußert oder der Sicherungsgeber es im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsnehmers veräußert. Im Fall der Veräußerung durch den Sicherungsnehmer an Dritte liegt ein Dreifachumsatz (Veräußerung für Rechnung des Sicherungsnehmers) erst vor, wenn aufgrund der konkreten Sicherungsabrede oder einer hiervon abweichenden Vereinbarung die Verwertungsreife eingetreten ist (Änderung der Rechtsprechung).

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2339-4

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