Der BFH hat durch Urteil vom 11.8.2010 – IX R 3/10 – entschieden: Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das
Der BFH hat durch Beschluss vom 20.9.2010 – V B 105/09 – entschieden: Wird ein Antrag auf Terminsverlegung nicht beschieden, hat sich der Kläger rechtzeitig durch Rückfrage beim FG über die Entscheidung seines Antrags zu informieren. Solange ihm eine
Die OFD Münster hat durch Verfügung vom 9.11.2010 – S 2128 – 30 – St 22-33 (Ms) – die steuerliche Behandlung von Vermögensverwaltungsgebühren verdeutlicht und dabei zwischen der Rechtslage bis 31.12.2008 und derjenigendanach (seither ist ein Abzug
BFH , Urteil vom 06.05.2010 - Aktenzeichen V R 26/09 (Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 2 K 300/05; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine Geschäftsveräußerung liegt nur vor, wenn der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte
BFH , Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen VI R 46/08 (Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 23.04.2007 - Aktenzeichen 11 K 379/06; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Anwendung der 1%-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich
FG Münster, Urteil vom 15.9.2010 - 10 K 3460/09 ESachverhaltI.Zwischen den Beteiligten streitig sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen der Rückgängigmachung einer offenen Gewinnausschüttung.Die Kläger sind Eheleute und wurden von dem Beklagten im
FG Münster, Gerichtsbescheid vom 1.9.2010 - 5 K 3000/08 USachverhaltDie Beteiligten streiten über die Umsatzsteuerschuldnerschaft für Bauleistungen, die von der Beigeladenen (Beigel.) an die Klägerin (Klin.) erbracht wurden.Die Klin. betreibt ein
OFD Münster, Verfügung vom 9.11.2010 - S 2128 - 30 - St 22 - 33 (Ms), EStG-Kartei NW § 20 Fach 4 Nr. 801I. VermögensverwaltungsverträgeAufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrags soll das Finanzvermögen des Kunden professionell, dauerhaft und
BFH, Beschluss vom 20.9.2010 - V B 105/09Aus den Gründen1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) das Vorliegen von Verfahrensfehlern i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung
BFH, Urteil vom 11.8.2010 - IX R 3/10LeitsatzEine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.SachverhaltDie
BFH, Urteil vom 28.9.2010 - IX R 42/09leitsätze1. Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des
Der BFH hat durch Urteil vom 28.9.2010 – IX R 42/09 – entschieden: Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber
BFH, Urteil vom 2.9.2010 - V R 55/09LeitsatzEnthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist
Der BFH hat durch Urteil vom 2.9.2010 – V R 55/ 09 – entschieden: Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte
Der BFH hat durch Urteil vom22.7.2010 – V R 4/09 – entschieden: Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinbarten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 UStG versteuern, auch wenn sie freiwillig Bücher führt
BFH, Urteil vom 22.7.2010 - V R 4/09LeitsatzEine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt.SachverhaltDie Klägerin und
Die Fortbildungs- und Service GmbH der Hessischen Rechtsanwälte veranstaltet am 26.11.2010 in der Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt a. M. den 2. Frankfurter Syndikusanwaltstag. Die Veranstaltung ist den Problembereichen Steuerhinterziehung,
Die Georg-August-Universität Göttingen veranstaltet am 25.11.2010 unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Oestreicher, StB, Leiter des Instituts für deutsche und internationale Besteuerung an der Universität Göttingen, und Prof. Dr. Jens Blumenberg,