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Steuerrecht
17.02.2011
Steuerrecht
Bundesrat: Zuschlag von 5 % für Steuersünder gefordert

Der Bundesrat hat auf der Plenarsitzung am 11.2.2011 in einer Stellungnahme zur geplanten Reform der steuerlichen Selbstanzeige gefordert, dass Straffreiheit bei einer steuerlichen Selbstanzeige künftig nur noch dann eintreten soll, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von 5 % auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet. Die Neuregelung soll dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Künftig müsse eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der Straffreiheit eintritt.

(PM Bundesrat vom 11.2.2011)

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