FG Baden-Württemberg: Umsatzsteuerpflicht von Privatverkäufen bei e-bay
Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 22.9.2010 – 1 K 3016/08 – entschieden: Eine private Auktion auf der Internet-Plattform „e-bay“ kann ggf. den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten. Das setzt voraus, dass er Unternehmer ist, was der Fall ist, wenn es sich um eine nachhaltige Betätigung handelt. Im konkreten Fall hatten die verheirateten Kläger über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren auf e-bay mehr als 1 200 Gebrauchsgegenstände versteigert und hieraus zwischen 20 000 Euro und 30 000 Euro jährlich erzielt. Bei einer derart intensiven und auf Langfristigkeit angelegten Verkaufstätigkeit ist nach Ansicht des Gerichts davon auszugehen, dass die Kläger Unternehmer seien, deren Umsätze steuerpflichtig sind. Das Urteil ist nicht rechtskräfig; das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: V R 2/11).
(PM FG Baden-Württemberg vom 8.2.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-470-1