BMF: Investmentsteuergesetz
Das BMF hat durch Schreiben vom 10.2.2011 – IV C 1 – S 1980-1/10/10002 – an den Bundesverband Investment und Asset Management zu Übergangserleichterungen bei der Anwendung der investmentsteuerlichen Regelungen im Zuge der Umsetzung des JStG 2010 Stellung genommen und dabei einige Erleichterungen zugestanden. Sie betreffen den Kapitalertragsteuerabzug nur für beschränkt steuerpflichtige Anleger, Ausschüttungen, die nach dem 30.6.2011 vorgenommen werden, sowie die Verlustverrechnung.
Volltext des Schr.: Siehe Zusatzmaterial rechts
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