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Steuerrecht
10.02.2011
Steuerrecht
Gesetzgebung Bundeskabinett: Steuervereinfachungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2.2.2011 Steuervereinfachungen beschlossen. Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Entlastung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren, die spätestens am 1.1.2012 in Kraft treten sollen, u. a.: – Bereits rückwirkend ab 1.1.2011 soll der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 auf 1 000 Euro angehoben werden. – Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen, soll dies ab dem Jahr 2012 nicht mehr täglich nachweisen müssen, sondern lediglich für das Gesamtjahr. – Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen ab 2012 wählen können, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim FA einzureichen. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben. – Möglichst noch in dieser Legislaturperiode sollen elektronisch vorausgefüllte Steuererklärungen das Verfahren und Ausfüllen vereinfachen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, füllt sie diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung aus. Weitere Erleichterungen sind u. a. hinsichtlich des der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und der Gewährung von Kindergeld bzgl. der Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern geplant.

Volltext des Gesetzentwurfs: // BB-ONLINE BBL2011-406-6

unter www.betriebs-berater.de

(PM Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 2.2.2011) Die weitere Planung für das Gesetzgebungsverfahren: 18.3.2011: 1. Beratung im Bundesrat, 24.3.2011: 1. Lesung im Bundestag, 10.6.2011: 2./3. Lesung im Bundestag, 8.7.2011: 2. Beratung im Bundesrat

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