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Steuerrecht
07.02.2011
Steuerrecht
VG Mainz: Verlust der Gastwirtskonzession wegen Steuerschulden

Das VG Mainz hat im Beschluss vom 26.1.2011 - 6 L 18/11.MZ - der Stadt Mainz Recht gegeben, die die einem Gastwirt erteilte Gaststättenerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs widerrufen hatte, weil der Mann seine steuerrechtlichen Pflichten verletzt hatte. Er habe nicht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit, weil er erhebliche Steuerschulden habe, seinen steuerrechtlichen Erklärungspflichten nicht nachgekommen sei und ihm die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehle. Damit habe er die Allgemeinheit in Gestalt des Staates geschädigt, der zur Erfüllung seiner Aufgaben auf den pünktlichen Eingang der Steuern angewiesen sei. Außerdem habe er sich hierdurch einen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen seiner Konkurrenten verschafft, die ihren Abgabepflichten ordnungsgemäß nachkommen. Auf die Ursache seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Frage des Verschuldens komme es nicht an. Die zwischenzeitliche Erstellung der Steuererklärungen beseitige den Zuverlässigkeitsmangel nicht, da er ein überzeugendes Konzept zur Wiederherstellung seiner dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht präsentiert habe.


(PM VG Mainz vom 3.2.2011)

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