BFH: Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2010 – VI R 21/09 – entschieden: Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen bei einer größeren Buchhandelskette einlösbaren Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für den Bezug einer Sache aus deren Warensortiment, so wendet er seinem Arbeitnehmer eine Sache i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 1 und 9 EStG zu.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-405-5
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