BFH: Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an Organträger
Der BFH hat mit Urteil vom 28.10.2010 – V R 7/ 10 – entschieden: Erteilt eine Organgesellschaft für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger, begründet dies für die Organgesellschaft weder nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 noch nach § 14 Abs. 3 UStG 1993 eine Steuerschuld. Er äußert sich auch zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-405-1
unter www.betriebs-berater.de