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Steuerrecht
28.01.2011
Steuerrecht
BFH: Abzug „finaler“ Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

Der BFH hat im Beschluss vom 9.11.2010 – I R 16/10 – entschieden: Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten, käme ein solcher Verlustabzug nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in jenem Veranlagungszeitraum in Betracht, in welchem sie tatsächlich „final“ geworden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 9.6.2010 – I R 107/09, BFHE 230, 35).

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-277-3

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