BFH: Steuerfolge bei nichtverhältniswahrender Verschmelzung auf Anteilseignerebene
Der BFH hat im Urteil vom 9.11.2010 – IX R 24/09 – entschieden: Eine nicht den realenWertverhältnissen entsprechende Verschmelzung, zu deren Durchführung das Kapital der aufnehmenden KapitalgesellschaftumdenNominalwert der Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft erhöht wird, kann – anteilig – zu einer nach § 17 Abs. 1 S. 2 EStG steuerbaren verdeckten Einlage des Wirtschaftsguts „Geschäftsanteil“ zugunsten neuer, imZuge der Verschmelzung gewährter Geschäftsanteile führen, wenn die steuerpflichtige natürliche Person sowohl am Übernehmenden wie auch an der Anteilseignerin der übertragenden Kapitalgesellschaftmaßgebend beteiligt ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-278-5