BFH: Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme
Der BFH hat mit Urteil vom 22.1.2013 - IX R 13/12 - wie folgt entschieden: Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert.