R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
05.06.2013
Steuerrecht
BR: Längere Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung

Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Verjährungsfristen angehoben werden. Diese sollen für alle Fälle zehn Jahre betragen, fordert der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664). In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage.
(Quelle: hib vom 4.6.2013)

stats