FG Düsseldorf: Ablösung einer Pensionszusage Zufluss von Arbeitslohn
Das FG Münster hat mit Urteil vom 24.10.2012 - 7 K 609/ 12 E - wie folgt entschieden: Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Betrag auf Verlangen des Begünstigten an einen Dritten gezahlt wird.
(Quelle: PM FG Düsseldorf vom 15.5.2013)