FG Köln: Maßgeblichkeit der Grundbesitzwerte
Das FG Köln hat mit Urteil vom 27.2.2013 - 4 K 1543/09 - wie folgt entschieden: In den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG sind die nach § 146 Abs. 2–6 BewG ermittelten Grundbesitzwerte maßgeblich. Dem Steuerpflichtigen steht es offen, gemäß § 146 Abs. 7 BewG nachzuweisen, dass der gemeine Wert des Grundstücks niedriger als der gem. Abs. 2–6 ermittelte Wert ist. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: II R 18/13).
(Quelle: PM FG Köln vom 15.5.2013)