BAG , Urteil vom 04.05.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 252/10 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 15.03.2010 - Aktenzeichen 16 Sa 882/09; ) (Vorinstanz: ArbG Oberhausen vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 3 Ca 45/09; ) Amtliche Leitsätze: Verstößt das
BAG, Urteil vom 19.4.2011 - 3 AZR 154/09Leitsätze1. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG kann ein Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
BAG , Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 151/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 17.09.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 10/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mannheim vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 10 Ca 140/08; ) Amtliche Normenkette:
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.3.2011 – 4 AZR 268/09 – wie folgt: Nicht absehbare künftige Ansprüche können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Deshalb ist eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig –
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.6.2011 – 8 AZR 107/10 – wie folgt: Eine von der obersten Landesbehörde ausnahmsweise zugelassene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers muss nicht innerhalb
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.6.2011 – 10 AZR 62/09 – wie folgt: Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer durch die Gestaltung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses eine beamtenähnliche Stellung verschaffen, so ist eine vertragliche
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 4.5.2011 – 7 ABR 10/10 – wie folgt: Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann der Betriebsrat in Fällen, in denen der Arbeitgeber die gebotene Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers unterlässt, in
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 1.6.2011 – 7 ABR 18/10 – wie folgt: In Fällen, in denen der Betriebsrat auf eine unvollständige Unterrichtung hin seine Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 BetrVG verweigert
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.6.2011 – 7 ABR 24/10 – wie folgt: Voraussetzung für die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG sowie für den Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 S. 2
Das LAG entschied in seinem Urteil vom28.6.2011 – 3 Sa 917/11 – wie folgt: Die zweistufige Regelung des § 611a Abs. 1 S. 3 BGB a. F. lässt die Beweislastverteilung unberührt, senkt aber das Beweismaß dahingehend, dass der klagende Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 4 AZR 268/09SachverhaltDie Parteien streiten über die dynamische Anwendung der Entgelttarifverträge der Bauwirtschaft auf ihr Arbeitsverhältnis und sich daraus ergebende Zahlungsansprüche. Die Beklagte ist ein Unternehmen
BAG, Urteil vom 22.6.2011 - 8 AZR 107/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1. gegenüber der Klägerin ausgesprochenen Kündigung und darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin auf die Beklagten zu 2.
BAG, Urteil vom 15.6.2011 - 10 AZR 62/09SachverhaltDie Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger über den 31. Januar 2005 hinaus Beihilfe entsprechend den für Beamte des Bundes jeweils geltenden Bestimmungen zu gewähren. Der
BAG, Beschluss vom 4.5.2011 - 7 ABR 10/10LeitsätzeFür die betriebliche Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es nicht auf einen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf die Anwendung des Tarifvertrags, sondern darauf an, ob die
BAG, Beschluss vom 29.6.2011 - 7 ABR 24/10SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die zutreffende Umgruppierung von 57 Arbeitnehmern in ein neu eingeführtes tarifliches Vergütungsschema. Die Arbeitgeberin ist eine Fluggesellschaft mit Sitz in K.
BAG, Beschluss vom 1.6.2011 - 7 ABR 18/10SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Verlängerung der befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin. Die Arbeitgeberin betreibt das zum B
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...