BAG: Tarifsukzession – Einführung einer neuen Vergütungsstruktur
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.5.2011 – 1 AZR 797/09 – wie folgt: Wendet ein tarifgebundener Arbeitgeber auf alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Tarifgebundenheit die für ihn geltende tarifliche Vergütungsstruktur in ihrer jeweiligen Fassung an, unterliegt die Einführung einer neuen Vergütungsstruktur aufgrund einer bloßen Tarifsukzession nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.