Das BAG entschied in seinem Urteil vom6.4.2011 – 7 AZR 704/09 – wie folgt: Der Arbeitnehmer muss innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist der §§ 21, 17 S. 1 TzBfG nicht nur die Rechtsunwirksamkeit der Bedingungsabrede geltend machen. Die Dreiwochenfrist
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 9.3.2011 – 7 AZR 657/09 – wie folgt: Das sog. Zuvorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfGbezieht sich auf denselben Vertragsarbeitgeber. Das ist die natürliche oder juristische Person, diemit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.3.2011 – 7 AZR 728/09 – wie folgt: Die Bundesagentur für Arbeit kann sich als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III) nicht auf den
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 21.7.2011 – 17 Ca 1102/11 – wie folgt: Der Arbeitnehmer ist HIV-infiziert und wurde von dem Arbeitgeber, einem Pharmaunternehmen, als Chemisch-Technischer Assistent beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das
LAG Hamm, Urteil vom 15.12.2010 - 6 Sa 1106/10LeitsatzEine lediglich mündliche, jedoch mit den Pflichtangaben nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-5 KSchG versehene Unterrichtung führt trotz Verstoßes gegen § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG nicht zur Unwirksamkeit
BVerfG, Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 1741/09 Volltext des Beschlusses: //BB-Online BBL2011- - unter www.betriebs-berater.de Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch eine qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen
LAG Chemnitz , Urteil vom 19.04.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 499/10 (Vorinstanz: ArbG Chemnitz vom 25.06.2010 - Aktenzeichen 3 Ca 200/10; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 TzBfG nach Art. 1 der Richtlinie
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 14.01.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 1771/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 59 Ca 19262/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Verweist ein öffentlicher Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung auf eine
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 505/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1020/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 15.05.2008 - Aktenzeichen 17 Ca 9895/07; ) Redaktionelle Leitsätze: Orientierungssatz: Die
BAG , Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 91/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009 - Aktenzeichen 14 Sa 1249/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 17 Ca 3075/09; ) Redaktionelle Leitsätze: Die in einer
BAG , Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 221/10 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 516/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hamm vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 695/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Klagefrist für die
BAG , Urteil vom 06.04.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 704/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 18/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 16.01.2009 - Aktenzeichen 14 Ca 435/08; ) Amtliche Leitsätze: Die dreiwöchige
BAG , Urteil vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 657/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 523/09; ) (Vorinstanz: ArbG Bochum vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 1642/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Das sog.
BAG, Urteil vom 6.4.2011 - 7 AZR 716/09LeitsatzDer Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht
BAG, Urteil vom 9.3.2011 - 7 AZR 728/09leitsatzDie Bundesagentur für Arbeit kann sich zur Rechtfertigung befristeter Arbeitsverträge nicht auf den Sachgrund der sog. haushaltsrechtlichen Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.3.2011 – 3 AZR 666/09 – wie folgt: 1. Sieht eine Versorgungsordnung einen „versicherungsmathematischen Abschlag“ für den Fall vor, dass ein Arbeitnehmer seine Betriebsrente vorgezogen in Anspruch nimmt, ohne
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.3.2011 – 4 AZR 366/09 – wie folgt: Eine einfache Differenzierungsklausel, die wie Ziff. I des TV ErhBeih eine jährliche Erholungsbeihilfe von 260,00 Euro ausdrücklich nur für die Mitglieder der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.4.2011 – 8 AZR 730/09 – wie folgt: Betriebsteile sind Teileinheiten oder Teilorganisationen eines Betriebs. Schon beim Betriebsveräußerer muss eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegebensein,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...