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Arbeitsrecht
19.10.2011
Arbeitsrecht
LAG Nürnberg: Tarifauslegung – Erhöhung der Wechselschichtzulage

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.5.2011 – 4 Sa 706/10 – wie folgt: Eine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die „versorgungs- bzw. entsorgungstypische“ Wechselschichtarbeit in einer betrieblichen Einrichtung eines Energie- oder Wasserversorgungsunternehmens leistet. Die Tätigkeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebes genügt hierfür nicht entsprechend der Regelung in § 10 Abs. 9 TV-V, auch wenn die Anwendung des TV-V gemäß dessen § 1 Abs. 2 vereinbart worden ist.

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