Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.4.2011 – 8 AZR 515/10 – wie folgt: Der bloße Ausspruch einer später mit Zustimmung des Arbeitnehmers zurückgenommenen Kündigung, die der Arbeitgeber mit häufigen und wiederzuerwartenden
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.4.2011 – 10 AZR 88/10 – wie folgt: Eine Sonderzahlung darf ohne Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einer Gruppe von Arbeitnehmern vorenthalten werden, wenn sie ausschließlich dem
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.3.2011 – 7 ABR 127/09 – wie folgt: Gegenstand eines die Ein- oder Umgruppierung betreffenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist die Mitbeurteilung des Betriebsrats auf der Grundlage einer konkreten Bekundung
Das BAG entschied in seinemUrteil vom18.5.2011 – 10 AZR 206/10 – wie folgt: Haben die Arbeitsvertragsparteien in einer Nebenabrede eine Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst nach Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der
Das BAG entschied in seinemUrteil vom18.5.2011 – 4 AZR 457/09 – wie folgt: Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch, wenn
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2011 – 4 AZR 439/09 – wie folgt: Ein zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber geschlossener Personalüberleitungsvertrag kann eine unmittelbare dynamische Anwendung von Tarifverträgen nicht begründen,
Das LAG entschied in seinemUrteil vom 19.4.2011 – 7 Sa 499/10 –wie folgt: Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 TzBfG nach Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 04.03.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 2331/10 (Vorinstanz: ArbG Neuruppin vom 14.09.2010 - Aktenzeichen 2 Ca 1262/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber trägt gem. § 615 Satz 3 BGB das Risiko, wenn er eine
BAG , Urteil vom 15.03.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 808/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 20 Sa 2431/08; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 20 Sa 2434/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin
BAG , Urteil vom 28.04.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 515/10 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 25.03.2010 - Aktenzeichen 11 Sa 1618/09; ) (Vorinstanz: ArbG Essen vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 1 Ca 2542/09; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Der
BAG , Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 88/10 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 24.09.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 657/09; ) (Vorinstanz: ArbG Kassel vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 7 Ca 411/08; ) Amtliche Leitsätze: Soll eine Sonderzahlung
BAG , Beschluss vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 7 ABR 127/09 (Vorinstanz: LAG München vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 5 TaBV 141/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 15.11.2007 - Aktenzeichen 32 BV 23/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1.
BAG , Urteil vom 18.05.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 206/10 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 139/09; ) (Vorinstanz: ArbG Celle vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 1 Ca 374/08; ) Amtliche Leitsätze: Nach Inkrafttreten des TVöD
BAG , Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 439/09 (Vorinstanz: LAG München vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1019/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 14 Ca 17224/07; ) Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB § 157;
Das LAG entschied in seinem Urteil vom14.1.2011 – 9 Sa 1771/10 – wie folgt: Verweist ein öffentlicher Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung auf eine vorrangige Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation und erfüllt damit die
Das BAG entschied in seinemUrteil vom12.4.2011 – 1 AZR 505/09 – wie folgt: Die Betriebsparteien können zur Herstellung von Rechtssicherheit ein Verfahren oder einen Stichtag bestimmen und auf diese Weise festlegen, ob eine Eigenkündigung durch die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...