: Familienpflegezeitgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 20.10.2011 das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (FPfZG) verabschiedet. Ab 2012 haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und den Lohnausfall über einen längeren Zeitpunkt zu strecken (BT-Drs. 17/6000). Das FPfZG sieht vor, dass Arbeitnehmer für maximal zwei Jahre ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen.