BAG: Fortgeltung einer BV nach Betriebszusammenfassung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.6.2011 – 1 ABR 110/09 – wie folgt: Die bloße Zusammenfassung von Betrieben mit bis dahin eigener Arbeitnehmervertretung zu einer größeren betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit durch Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG lässt die betriebsverfassungsrechtliche Identität der nunmehr zusammengefassten Einheiten unberührt. Entscheidend ist, ob die Betriebsidentität, die insbesondere durch die Organisation der Arbeitsabläufe, den Betriebszweck und die Leitungsstruktur geprägt ist, nach der Bildung der neuen Organisationseinheiten unverändert geblieben ist.