Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 764/09 – wie folgt: Sieht ein Sozialplan vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem 40. Lebensjahr die volle Abfindung erhalten, vom 30. bis zum 39. Lebensjahr dagegen nur 90 %und bis zum 29.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2011 – 5 AZR 171/10 – wie folgt: Entsendet ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes einen Bauarbeiter vorübergehend zum Arbeitseinsatz ins Ausland, und treffen die Parteien für diesen Einsatz keine
FIFTH SECTIONCASE OF HEINISCH v. GERMANY(Application no. 28274/08)JUDGMENTSTRASBOURG21 July 2011This judgment will become final in the circumstances set out in Article 44 § 2 of the Convention. It may be subject to editorial revision. In the case of
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 743/09 – wie folgt: Der Gesetzgeber hat in § 75 Abs. 1 BetrVG die in § 1 AGG geregelten Benachteiligungsverbote übernommen. Eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung i. S. d.
Am 3.11.2011 findet das 9. Göttinger Forum zum Thema Auslandsarbeit statt. Folgende Leitfragen werden an diesem Tage thematisiert: Welche Fälle der Auslandsarbeit sind von praktischer Bedeutung?, Welche Vorteile kann es für die Arbeitgeberseite haben,
BAG, Urteil vom 22.7.2010 - 6 AZR 78/09LeitsätzeDer Freizeitausgleich nach § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden.sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob für geleistete
BAG , Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 194/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 1025/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 10 Ca 240/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Der Sachgrund
LAG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 6 Ta 99/11 (Vorinstanz: ArbG Kaiserslautern vom 25.03.2011 - Aktenzeichen 8 Ca 1031/09; ) Amtliche Normenkette: ArbGG § 97 Abs. 5; Gründe: I. Der beschwerdeführende Kläger wendet sich
BAG , Urteil vom 15.02.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 54/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 19 Sa 678/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 18.01.2008 - Aktenzeichen 54 Ca 13318/07; ) Amtliche Normenkette: BetrAVG § 1
Hessisches LSG, Urteil vom 13.5.2011 - L 9 U 154/09 SachverhaltDie Beteiligten streiten als Ehefrau bzw. Kinder von Herrn R. (R.) um die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei insbesondere streitig ist,
LAG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 16.06.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 3/11 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 10 Ca 6344/10; ) Amtliche Leitsätze: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267 AEUV folgende
FG Münster: Bilanzsteuerrechtliche Auswirkungen des Wechsels von einem Kapitalgesellschafter auf einen Personengesellschafter auf eine bestehende PensionszusageFG Münster, Urteil vom 18.3.2011 - 4 K 343/08 F; NZB eingelegt (Az. BFH IVB
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 2153/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 37 Ca 525/10; ) Amtliche Leitsätze: Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitige Einführung
BAG, Urteil vom 19.5.2011 - 6 AZR 736/09sachverhaltDie Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung einer Abfindung aufgrund einer Insolvenzanfechtung. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin in dem mit Beschluss des
BAG, Urteil vom 20.4.2011 - 5 AZR 171/10LeitsatzWird das übliche Entgelt im Sinne von § 612 Abs. 2 BGB durch einen Mindestentgelttarifvertrag bestimmt, findet eine in demselben Tarifvertrag geregelte Ausschlussfrist Anwendung.sachverhaltDie Parteien
BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 1 AZR 764/09sachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe einer Sozialplanabfindung. Die 1969 geborene Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 1. Januar 1997 bis zum 31. März 2008 als
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 743/09 (Vorinstanz: LAG Brandenburg vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2421/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.10.2008 - Aktenzeichen 40 Ca 8693/08; ) Amtliche Leitsätze: Sieht ein Sozialplan
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 15.7.2011 – 7 Ca 8266/10 – wie folgt: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, riskiert er die fristlose Kündigung. Die Klage der Zahnarzthelferin wurde zurückgewiesen und
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...