LAG Berlin: Keine Zustimmung zur Rankingliste
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.6.2011 – 15 Sa 2622/10 – wie folgt: Stimmt der Personalrat nach Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens und Bitte um Erteilung der Zustimmung einer Einstellung einer bestimmten Arbeitnehmerin und der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses zu, so liegt darin nicht gleichzeitig die Zustimmung bzgl. der weiteren geeigneten Bewerber, die in einer Rankingliste aufgeführt sind. Dies ist rechtlich auch dann nicht möglich, wenn der Personalrat dies wollte und der Arbeitgeber damit einverstanden war. Wird später über die beabsichtigte Einstellung einer anderen Arbeitnehmerin aus der Rankingliste durch den Arbeitgeber informiert, kann darin regelmäßig nicht die Einleitung eines erneuten Zustimmungsverfahrens gesehen werden.