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Arbeitsrecht
16.09.2011
Arbeitsrecht
BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.9.2011 – 2 AZR 543/10 – wie folgt: Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar habenReligionsgemeinschaftenunddie ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten imSinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beiderVertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweresGewicht hat.
(PM BAG vom 8.9.2011)

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