BAG , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 863/09 (Vorinstanz: ArbG Iserlohn vom 02.06.2009 - Aktenzeichen 2 Ca 2428/08; ) (Vorinstanz: LAG Hamm vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 860/09; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Nach Abs.
BAG , Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 536/09 (Vorinstanz: LAG München vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1000/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 14 Ca 17221/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Zu
BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 3 AZR 29/09LeitsätzeDas Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts ist auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten. Ihnen gebührt allerdings aufgrund der Tarifautonomie eine Einschätzungsprärogative in
BVerwG , Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 5 C 16.10 (Vorinstanz: VG München vom 12.03.2008 - Aktenzeichen VG M 18 K 07.1587; ) (Vorinstanz: VGH Bayern vom 27.01.2010 - Aktenzeichen VGH 12 B 08.1978; ) Amtliche Leitsätze: 1. Einstellungsbewerber
BAG , Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 580/09 (Vorinstanz: LAG Brandenburg vom 02.06.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 499/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 26 Ca 7272/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Wer
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 12.1.2011 – 7 ABR 25/09 – wie folgt: Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Fiktion des § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber. Nur diese
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 5 Sa 509/10 – wie folgt: Auch schuldlose Verpflichtungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Vorliegend kam es nicht nur auf eine
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.1.2011 – 4 AZR 159/09 – wie folgt: Ob eine zwischen Tarifvertragsparteien geschlossene Vereinbarung ein Tarifvertrag i. S. v. § 1 TVG oder eine sonstige schuldrechtliche Vereinbarung ist, ergibt sich aus dem
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 9.2.2011 – 7 AZR 32/10 – wie folgt: Die Arbeitsvertragsparteien können bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vereinbaren, dass die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als Vorbeschäftigung im
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.1.2011 – 2 AZR 826/09 – wie folgt: Einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kann nur stattgegeben werden, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht bereits aufgrund anderer
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.1.2011 – 2 AZR 744/09 – wie folgt: Nach § 79 Abs. 1, § 87 Nr. 8 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vom 17.7.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2011 – 5 AZR 191/10 – wie folgt: Ein Widerrufsvorbehalt in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung muss seit Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB den formellen Anforderungen von § 308 Nr. 4 BGB genügen. Der
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.1.2011 – 3 AZR 83/09 – wie folgt: Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Invalidenrente für den Fall der Erwerbsunfähigkeit oder voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2011 – 9 AZR 750/09 – wie folgt: Eine Vereinbarung, nach welcher der Anspruch auf betriebliche Vorruhestandsleistungen mit dem Zeitpunkt des frühestmöglichen Renteneintritts endet, benachteiligt Frauenwegen
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 29.3.2011 – 2 Sa 533/10 – wie folgt: Eine systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten erweist sich als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 183/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 26.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 944/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 5559/07; ) Amtliche Leitsätze: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...