BAG , Urteil vom 09.02.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 221/10 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 516/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hamm vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 695/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Klagefrist für die
BAG , Urteil vom 06.04.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 704/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 18/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 16.01.2009 - Aktenzeichen 14 Ca 435/08; ) Amtliche Leitsätze: Die dreiwöchige
BAG , Urteil vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 657/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 523/09; ) (Vorinstanz: ArbG Bochum vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 1642/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Das sog.
BAG, Urteil vom 6.4.2011 - 7 AZR 716/09LeitsatzDer Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht
BAG, Urteil vom 9.3.2011 - 7 AZR 728/09leitsatzDie Bundesagentur für Arbeit kann sich zur Rechtfertigung befristeter Arbeitsverträge nicht auf den Sachgrund der sog. haushaltsrechtlichen Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen.
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.3.2011 – 3 AZR 666/09 – wie folgt: 1. Sieht eine Versorgungsordnung einen „versicherungsmathematischen Abschlag“ für den Fall vor, dass ein Arbeitnehmer seine Betriebsrente vorgezogen in Anspruch nimmt, ohne
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.3.2011 – 4 AZR 366/09 – wie folgt: Eine einfache Differenzierungsklausel, die wie Ziff. I des TV ErhBeih eine jährliche Erholungsbeihilfe von 260,00 Euro ausdrücklich nur für die Mitglieder der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.4.2011 – 8 AZR 730/09 – wie folgt: Betriebsteile sind Teileinheiten oder Teilorganisationen eines Betriebs. Schon beim Betriebsveräußerer muss eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegebensein,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 1 AZR 412/09 – wie folgt: Vergü- tungsbestandteile, die vom Erreichen von persönlichen Zielen und dem Unternehmenserfolg abhängen, sind keine anlass- oder stichtagsbezogenen Sonderzuwendungen des
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 21.6.2011 – 8 K 2652/09 E – entschieden: Auch bei der Zuwendung eines Dritten könne es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln. Die objektiven Umstände der Zuwendung im entschiedenen Fall deuteten darauf hin,
Das BAG entschied in seinemUrteil vom23.3.2011 – 9 AZR 352/10 – wie folgt: Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Die auf die Abgeltung ihres gesetzlichen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.8.2011 – 9 AZR 425/10 – wie folgt: Gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub imlaufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach
BAG , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 738/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 102/08; ) (Vorinstanz: ArbG Karlsruhe vom 16.07.2008 - Aktenzeichen 4 Ca 25/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:
BAG , Urteil vom 08.03.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 666/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 4 Sa 102/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 4 Ca 2497/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG, Urteil vom 23.3.2011 - 4 AZR 366/09LeitsätzeEine tarifvertragliche Inhaltsnorm, die eine den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Leistung dadurch absichert, dass sie für den Fall einer Kompensationsleistung des Arbeitgebers an nicht oder
BAG, Urteil vom 7.4.2011 - 8 AZR 730/09sachverhalt Die Parteien streiten über die Frage, ob infolge eines Betriebsteilübergangs zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht sowie darüber, ob dieses durch vorsorglich ausgesprochene Kündigungen des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...