Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 6 AZR 132/10 – wie folgt: Gemäß § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Die Nichtbeachtung des Mitwirkungsrechts des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom7.6.2011 – 1 AZR 34/10 –wie folgt: Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befristeten vollen
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.3.2011 - 2 Sa 533/10 Orientierungssätze1. Ein systematischer Missbrauch der Zeiterfassung um sich eine höhere Vergütung zu erschleichen, stellt eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht dar.
LAG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 15.12.2010 - Aktenzeichen 3 TaBVGa 12/10 (Vorinstanz: ArbG Lübeck vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 6 BVGa 110/10; ) Amtliche Leitsätze: 1. Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder Teil-/Maßnahmen
BAG, Urteil vom 27.1.2011 - 2 AZR 825/09LeitsatzDer Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er
BAG, Urteil vom 23.2.2011 - 4 AZR 214/09sachverhalt Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach dem zwischen dem Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg e.V. (KAH) und dem Marburger Bund - Landesverband Hamburg - am 22.
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.12.2010 – 2 Sa 2022/10 – wie folgt: Bei einer Verdachtskündigung ist zunächst zu prüfen, ob sich aus den Darlegungen des Arbeitgebers ein dringender Verdacht auf eine in ihren Einzelheiten gekennzeichnete
Das LAG entschied in seinem Urteil vom14.9.2010 – 3 Sa 243/10 – wie folgt: Nach Auffassung des Gerichts könne eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in öffentlicher Sitzung erklärt „er lüge wie gedruckt;
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.2.2011 – 4 AZR 536/09 – wie folgt: Zu einem am 5.5.2000 abgeschlossenen Arbeitsvertrag („Altvertrag“), der noch an den Maßstäben der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede zu messen ist. Bereits die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2011 – 1 ABR 104/09 – wie folgt: Beschließt die Einigungsstelle Regelungen über Art und Inhalt der Unterweisung nach § 12 ArbSchG, hat sie die Erkenntnisse einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.1.2011 – 9 AZR 870/09 – wie folgt: Monatlich zu zahlende Bezüge, die der Altersteilzeitarbeitnehmer in der Arbeitsphase des Blockmodells angespart hat, werden zeitversetzt in dem Monat der Freistellungsphase
BAG , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 873/08 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 197/08; ) (Vorinstanz: ArbG Solingen vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 894/07 lev; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) "Ansprüchen
BAG , Urteil vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 375/09 (Vorinstanz: ArbG München vom 20.06.2008 - Aktenzeichen 19a Ca 16202/07; ) (Vorinstanz: LAG München vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 963/08; ) Amtliche Leitsätze: Die Betriebsparteien können
LAG Hessen, Urteil vom14.9.2010 - 3 Sa 243/10OrientierungssatzDer Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen bildet in der
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 2022/10 (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Oder vom 15.07.2010 - Aktenzeichen 8 Ca 506/10; ) Amtliche Leitsätze: 1. Bei einer Verdachtskündigung ist zunächst zu prüfen, ob sich aus den
BAG , Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 536/09 (Vorinstanz: LAG München vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1000/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 14.10.2008 - Aktenzeichen 14 Ca 17221/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Zu
BAG , Beschluss vom 11.01.2011 - Aktenzeichen 1 ABR 104/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 1 TaBV 1871/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 06.08.2008 - Aktenzeichen 17 BV 8384/08; ) Amtliche Leitsätze: Beschließt die
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...