Bei der Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers entscheidend. Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grundsätzlich nichts. Auf eine schlechte wirtschaftliche Lage der
Zu den bei einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen dem Betriebserwerber und dem Arbeitnehmer transformierten Normen gehört der gesamte Bestand der Tarifnormen, die die Rechte und Pflichten zwischen dem
Die dem Kläger zugesagte „betriebliche Leistung“ war nach ihren Voraussetzungen, ihrem Beginn und ihrer Dauer als Übergangsversorgung anzusehen. Sie sollte das „von der öffentlichen Hand gezahlte Anpassungsgeld“ oder die
BAG, Urteil vom 1.7.2009 - 4 AZR 250/08Sachverhalt1 Die Parteien streiten über tarifliche Vergütungsansprüche des Klägers. 2 Zwischen den Parteien besteht seit 1994 ein Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft IG BAU. Die
BAG, Urteil vom 1.7.2009 - 4 AZR 261/08Leitsätze1. Nach dem Wegfall der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG infolge eines Austritts aus dem Arbeitgeberverband gelten die Tarifverträge gemäß der in § 3 Abs. 3 TVG geregelten Nachbindung unmittelbar
BAG, Beschluss vom 10.2.2009 - 3 AZR 610/07Sachverhalt1 Die Parteien streiten noch darüber, ob die Ansprüche des Klägers auf nachträgliche Anpassung seiner Betriebsrente zum 1. Januar 1997 und 1. Januar 2000 erloschen sind. 2 Der Kläger war bei
Weder das tarifliche Urlaubsgeld noch die tarifliche Jahresleistung zählen zu den „anrechnungsfähigen Bezügen“ iSd. vorliegenden Versorgungsordnung (fallbezogene Auslegung). Inwieweit eine Versorgungszusage den bisherigen Lebensstandard sichern soll,
§ 57b Abs. 1 Satz 2 HRG (seit 18. April 2007: § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG) ermöglicht es, mit promoviertem wissenschaftlichen Personal im Bereich Medizin befristete Arbeitsverträge bis zur Dauer von neun Jahren abzuschließen. Dies gilt nur für
Einem erneuten Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 BetrVG zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers fehlt bei der Aufeinanderfolge von zwei Arbeitsverhältnissen bei unveränderter Tätigkeit und Vergütungsordnung die Grundlage. Der Arbeitgeber kann
Die Eingruppierung in die Lohngr. 5 Abschnitt a Nr. 1 Fall 1 BZT-G/NRW setzt voraus, dass die Tätigkeit von einem Beschäftigten mit einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Berufsausbildung ausgeübt wird und verlangt, dass die Tätigkeit im Wesentlichen
Erwirbt ein Versorgungsberechtigter aufgrund zweier Versorgungsordnungen für unterschiedliche Zeiten eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses Versorgungsansprüche, ist für jeden Zeitraum der sich aus der Versorgungsordnung ergebende Rentenstamm
BAG, Urteil vom 26.3.2009 - 2 AZR 296/07LeitsatzIn eine Namensliste eines Interessenausgleichs nach § 1 Abs. 5 KSchG dürfen ausschließlich Arbeitnehmer aufgenommen werden, die aus der eigenen Sicht der Betriebsparteien aufgrund der dem
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.08.2009 Aktenzeichen: 6 AZR 330/08 Rechtsgebiete: TV AL II, BGB Vorschriften: TV für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 16.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...