BAG: Entnahmen aus Spielbanktronc
Zuschüsse, die eine Spielbank nach § 4 Abs. 2 ETV 1996/§ 5 Abs. 2 ETV 2005 zur Deckung der tariflichen Mindestgehälter in den Tronc leistet, werden der Spielbank zurückerstattet, wenn die Troncmittel höher sind als zur Deckung der Mindestgehälter erforderlich. Ob im Laufe des Monats wegen weiterer Personalaufwendungen erneut Zuschüsse in den Tronc zu leisten sind, ist unerheblich.
BAG-Entscheidung vom 15.7.2009 - 5 AZR 921/08