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Arbeitsrecht
17.02.2010
Arbeitsrecht
BAG: Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung

Versorgungsordnungen mit einer "gespaltenen Rentenformel" sind durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,00 Euro im Jahre 2003 nach § 275c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan zu ergänzen. Danach berechnet sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Von dieser Rente ist sodann der Betrag in Abzug zu bringen, um den sich die gesetzliche Rente infolge höherer Beitragszahlungen erhöht hat.

BAG-Entscheidung vom 21.4.2009 - 3 AZR 695/08

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