LAG Berlin: Betriebsratsanhörung - Mitteilung zu Unterhaltspflichten
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1769/09 (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/O. - 8 Ca 2000/08 - 19.5.2009 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn dem Betriebsrat vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung nicht die Unterhaltsverpflichtungen der Arbeitnehmerin mitgeteilt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KSchG § 1; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1, 3;
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