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Arbeitsrecht
22.08.2011
Arbeitsrecht
BAG: Befristung durch denselben Vertragsarbeitgeber

Das BAG entschied in seinemUrteil vom 9.3.2011 – 7 AZR 657/09 – wie folgt: Das sog. Zuvorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfGbezieht sich auf denselben Vertragsarbeitgeber. Das ist die natürliche oder juristische Person, diemit demArbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Die Ausnutzungderdurchdas TzBfG vorgesehenenGestaltungsmöglichkeiten kann rechtsmissbräuchlich sein. Ein Gestaltungsmissbrauch kommt in Betracht, wennmehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltemZusammenwirkenmiteinemArbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können. Die Überlassung eines sachgrundlos befristet beschäftigten Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor sachgrundlos befristet beschäftigt war, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.

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