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Arbeitsrecht
25.08.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom14.1.2011 – 9 Sa 1771/10 – wie folgt: Verweist ein öffentlicher Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung auf eine vorrangige Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation und erfüllt damit die Vorgaben eines Landesgleichstellungsgesetzes, erwächst daraus keine geschlechtsbezogene Benachteiligung in der Stellenausschreibung. Dies gilt auch dann, wenn die Ausschreibung vom Gesetzestext abweicht. Die Stellenausschreibung für ein „Trainee-Programm“ für Hochschulabsolventen/ Young Professionals, die sich ausdrücklich an Berufsanfänger richtet, mag eine altersbedingte Diskriminierung darstellen, ist aber jedenfalls durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

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