BAG: Keine Benachteiligungsvermutung bei krankheitsbedingter Kündigung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.4.2011 – 8 AZR 515/10 – wie folgt: Der bloße Ausspruch einer später mit Zustimmung des Arbeitnehmers zurückgenommenen Kündigung, die der Arbeitgeber mit häufigen und wiederzuerwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten begründet hat, stellt regelmäßig keine hinreichende Indiztatsache für die Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung dar. Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten, ohne zuvor ein ordnungsgemäßes, nach § 84 Abs. 2 SGB IX erforderliches betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, so begründet dies keine Vermutung nach § 22 AGG für eine Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen einer Behinderung.