BAG: Eigenkündigung bei Ankündigung des Beschäftigungsendes
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.3.2011 – 1 AZR 808/09 – wie folgt: Sieht ein Sozialplan vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Ende der Beschäftigungsmöglichkeiten langfristig anzukündigen hat, ist eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die ohne eine solche Ankündigung erfolgt, grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber veranlasst. Im vorliegenden Fall belief die Ankündigungsfrist in der Regel auf 30 Monate vor dem voraussichtlichen Termin. Bei einer derartigen Erklärung des Arbeitgebers handelt es sich um eine bloße Wissenserklärung, auf die § 130 Abs. 1 BGB keine Anwendung findet.