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Die EU-Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt. Dadurch können Kartellsachen nun mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens behandelt werden. Dabei optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 05.05.2008 Aktenzeichen: II ZR 108/07 Rechtsgebiete: GmbHG, AktG Vorschriften: GmbHG § 32 a Abs. 3 AktG § 76 Abs. 1 a) Ist ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen
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