: BaFin ordnet Moratorium über die Lehman Brothers Bankhaus AG an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15.9.2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmtsind („Moratorium“). Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Dem Institut drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestelltworden seien. Die Einlagen der Kunden der Lehman Brothers Bankhaus AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Darüber hinaus ist die Lehman Brothers Bankhaus AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (Quelle: PM BaFin vom 15.9.2008)