OLG München: Außerordentliches Informationsrecht des Kommanditisten
Mit Beschluss vom 5.9.2008 - 31 Wx 063/07 hat das OLG München entschieden, dass das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeschlossen wird, dass die Gesellschaft eine Publikums-KG mit einer Vielzahl von Kapitalanlegern ist.