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Wirtschaftsrecht
18.09.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Fristlose Kündigung des Leasingvertrags durch den Leasinggeber

Mit Urteil vom 10.6.2008 – I-24 U 86/07 – hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Kündigung des Leasingvertrages durch den Leasinggeber nach Antrag auf Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Leasingnehmers unwirksam ist, auch wenn es nicht zur Eröffnung kommt. Gibt der Leasingnehmer auf eine fristlose Kündigung des Leasinggebers freiwillig den Leasinggegenstand heraus, so liegt keine einvernehmliche Aufhebung des Leasingvertrages vor. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2077-2 unter www.betriebs-berater.de

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