: Kapitalmusterverfahren vor dem OLG Frankfurt gegen die Corealcredit Bank AG
Das LG Frankfurt hat dem OLG mit Beschluss vom 18.7.2008 – 2-21 OH 9/08 – mehrere Schadensersatzklagen gegen die CorealCredit Bank AG zur Herbeiführung eines Musterentscheids nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vorgelegt. In dem Vorlagebeschluss des LG sind über 20 Anleger genannt. Nach dem Vorlagebeschluss soll im Musterverfahren insbesondere festgestellt werden, ob die Beklagte Insiderinformationen nicht veröffentlicht hat, die Pflichtverletzungen früherer Vorstände im Zusammenhang mit Zinsderivatgeschäften sowie die sich daraus ergebenden Verluste betreffen. Der für das Verfahren zuständige 23. Zivilsenat – 23 Kap 1/08 – hat zwischenzeitlich die Conrad Holding SE zur Musterklägerin bestimmt. (Quelle: PM des OLG Frankfurt vom 8.9.2008)