EuGH: Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung bei Verweigerung normaler Bestellungen
Mit Urteil vom 16.9.2008 – Rs. C 468/06 – hat der EuGH entschieden: Ein pharmazeutisches Unternehmen in beherrschender Stellung nutzt diese Stellung missbräuchlich aus, wenn es sich weigert, normale Bestellungen von Großhändlern auszufhren, um Parallelexporte zu verhindern. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob die Bestellungen in Anbetracht der früheren Geschftsbeziehungen des Pharmaunternehmens mit den betroffenen Großhändlern und des Umfangs der Bestellungen im Verhältnis zum Bedarf des betreffenden Mitgliedsstaats normal sind. (Quelle: PM EuGH vom 16.9.2008)