OLG Karlsruhe: Schadensersatzklage von Anlegern gegen die Badenia haben Aussicht auf Erfolg
Im Rahmen eines PKH-Verfahrens hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 17.9.2008 - 17 W 21/08 - die Erfolgsaussichten der Schadensersatzklage von Anlegern gegen die Badenia Bausparkasse wegen Aufklärungspflichtverletzung bejaht. Nach Auffassung des 17. Senates ist es nach vorläufiger Bewertung der Rechtslage überwiegend wahrscheinlich, dass ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Badenia über besondere Risiken des Anlagegeschäftes im Hinblick auf die evidente Unrichtigkeit der Angaben des Vertriebsmitarbeiters zur Höhe der Mietpoolausschüttung bestand.
(Quelle: PM OLG Karsruhe vom 22.9.2008)