Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 24.8.2011 – 2 K 1277/10 – entschieden: Auffälligkeiten bei dem so genannten „Chi-Test“ berechtigen nur dann zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns –, wenn
Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2011 - VI R 6/09 - entschieden: Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf
BFH, Urteil vom 15.9.2011 - VI R 6/09LeitsatzEs ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und
Der EuGH hat durch Urteil vom 27.10.2011 – C- 93/10 – entschieden: Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter
EuGH, Urteil vom 27.10.2011 - C-93/10, FA Essen-NordOst gegen GFKL Financial Services AGTenorArt. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Das BMF hat sich im Schreiben vom 19.10.2011 - IV C 2 - S 2741/10/10002 - zur Anwendung des BFH-Beschlusses vom 26.8.2010 - I B 49/10 (BB 2010, 3131 m. BB-Komm. von Lindner) - geäußert. Darin hatte der BFH in Frage gestellt, ob § 10d Abs. 2 S. 1 und
Der BFH hat durch Urteil vom 9.8.2011 - VII R 2/11 - entschieden, dass eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar ist und somit der Bestellung als Steuerberater
Der BFH hat im Urteil vom 11.8.2011 - V R 19/10 - entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem „strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des
BFH, Urteil vom 11.8.2011 - V R 19/10LeitsatzBeteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem "strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im
BFH, Urteil vom 9.8.2011 - VII R 2/11LeitsatzEine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Dies gilt auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige
Der Bundesrat berät am 4.11.2011 unter dem TOP 32 den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, durch eine Änderung des UStG die steuerliche Privilegierung der Personenbeförderung auf Schiffen bis zum 31.12.2013 zu verlängern (BRDrs. 658/11). (PM BR vom 1.
Der Bundespräsident hat am 31.10.2011 Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des BFH überreicht, nachdem ihm zuvor vom Bundespräsidenten die Entlassungsurkunde als Richter
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautender Erlass vom 22.6.2011 Tz. 2.2 der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG vom 1.12.2010 (BStBl. I S. 1321) wird wie folgt ergänzt: „Das herrschende
Das FG Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 13.4.2011 – 14 K 1357/11 – entschieden: Der in Teilzeit ausgeübte Rufbereitschaftsdienst eines Arztes in der Schweiz stellt keinen mehrtätigen ununterbrochenen Arbeitseinsatz dar, wenn er mit „normalem“
Der BFH hat durch Urteil vom30.6.2011 – V R 44/ 10 – entschieden: Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr ist auch dann gegeben, wenn die Beförderung – wie bei Stadtrundfahrten –
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 44/10Leitsätze1. Die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr ist auch dann gegeben, wenn die Beförderung --wie bei Stadtrundfahrten-- dem Freizeit-
Die Bundesregierung hat ein DBA mit Spanien geschlossen. Das Abkommen, mit dem auch die Steuerverkürzung verhindert werden soll, orientiert sich am OECD-Standard. Außerdem verzichten beide Staaten auf die Quellenbesteuerung bei Zins- und