BFH: Tilgung aus Bürgschaft durch Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer Gesellschafterstellung
Der BFH hat im Urteil vom 16.11.2011 - VI R 97/10 - entschieden: Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung durch den Arbeitnehmer einer Gesellschaft führen auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn eine Gesellschafterstellung vereinbart ist.
Volltext des Urt.: //BB-ONLINE BBL2012-221-3 unter http://www.betriebs-berater.de/