R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
19.01.2012
Steuerrecht
LG Wuppertal: Mehrwertsteuerreduzierung für Hotels

Das LG Wuppertal hat im Urteil vom 11.1.2012 – 8 S 54/11 – entschieden: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 % durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 reduziert. In dem von der Kammer zu beurteilenden Fall hatte sich der Inhaber eines Hotels im Dezember 2009 mit einer Event-Agentur, die eine Veranstaltung für eine Unternehmensberatung plante, über im Mai 2010 zu erbringende Beherbergungsleistungen im Umfang von über 50 000 Euro geeinigt. Die Buchung erfolgte noch vor Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Von der geplanten Umsatzsteuerreduzierung wussten die Parteien damals nichts. Eine ergänzende Vertragsauslegung des im Dezember 2009 geschlossenen Vertrages ergebe, dass der Hotelier den Umsatzsteuervorteil vollständig an seine Kundin weitergeben müsse.
(PM LG Wuppertal vom 11.1.2012)
Das LG hat die Revision zugelassen.

--> Die vollständige Entscheidung wird in Kürze im Internet in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.nrwe.de) abrufbar sein.

stats