EuGH, Urteil vom 30.6.2011 - C-262/09 Wienand Meilicke, Heidi Christa Weyde, Marina Stöffler gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt Tenor1. Die Art. 56 EG und 58 EG stehen bei der Berechnung der Höhe der Steuergutschrift, auf die ein in einem Mitgliedstaat
FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 6 K 2607/08 Redaktionelle Leitsätze: 1. Wird eine noch nicht erneuerungsbedürftige, jedoch asbesthaltige Dacheindekkung allein deshalb erneuert, damit auf dem Dach eine Photovoltaikanlage
BFH, Urteil vom 29.6.2011 - IX R 63/10LeitsatzDer Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der
BFH, Urteil vom 29.6.2011 - XI R 15/10LeitsatzDie Veräußerung eines PKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, unterliegt bei richtlinienkonformer
Mit dem Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 5.8.2011 wird der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergebende notwendige Verordnungsbedarf umgesetzt. Änderungen mehrerer
BFH, Urteil vom 22.6.2011 - I R 43/10LeitsätzeDie Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen notwendig
Der BFH hat im Urteil vom 22.6.2011 – I R 43/10 – entschieden: Die Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und
BFH, Urteil vom 6.4.2011 - IX R 28/10LeitsatzBei der Ermittlung eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 1, 4 EStG ist der Erwerbsaufwand nicht gemäß § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt abziehbar, wenn der Steuerpflichtige lediglich solche durch
Der BFH hat im Urteil vom 6.4.2011 – IX R 28/10 – entschieden: Bei der Ermittlung eines Auflö- sungsverlusts i. S. v. § 17 Abs. 1, 4 EStG ist der Erwerbsaufwand nicht gem. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG begrenzt abziehbar, wenn der Steuerpflichtige lediglich
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 35/08LeitsatzDie Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung,
BFH, Urteil vom 30.6.2011 - V R 18/10Leitsätze1. Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der
Der BFH hat im Urteil vom 30.6.2011 - V R 18/10 - entschieden: Verzehrvorrichtungen dürfen nur als Dienstleistungselement berücksichtigt werden, wenn sie vom Leistenden als Teil einer einheitlichen Leistung zur Verfügung gestellt werden (Änderung der
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 58/09Leitsätze1. Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist nicht die
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 36/10LeitsatzEin Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, übt eine Auswärtstätigkeit aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den
BFH, Urteil vom 9.6.2011 - VI R 55/10Leitsätze1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall
Der BFH hat in drei Urteilen vom 9.6.2011 – VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden: Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Damit hat er das
Silvia Schuster wurde am 24.8.2011 vom Bundespräsidenten zur Vorsitzenden Richterin am BFH ernannt. Sie übernimmt als Nachfolgerin des Ende April 2011 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters am BFH Dr. Klaus Peter Müller- Eiselt den Vorsitz
Das Bundeskabinett hat am 24.8.2011 der Ernennung des derzeitigen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff zum Präsidenten des BFH zugestimmt. Rudolf Mellinghoff ist seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des