Das BMF hat am 14.11.2011 mitgeteilt, dass die gemeinsame Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern zur „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung" ihren Bericht vorgelegt hat. Die Regierungskoalition hatte dieses Gremium mit dem Ziel ins Leben gerufen,
Das BMF hat durch Schreiben vom 14.11.2011 - IV D 2 - S 7100/07/10028 :003 - Abschn. 1.6 Abs. 6 UStAE geändert und wendet damit das Urteil des BFH vom 3.3.2011 - V R 24/10 - , BB-Entscheidungsreport Gierlich, BB 2011, 1383, an, demzufolge die
Der BFH hat durch Urteil vom 7.9.2011 - VII R 45/10 - entschieden: Der EuGH wird um eine Vorabentscheidung zu der Frage ersucht, ob die im europäischen Ausfuhrerstattungsrecht bei zu Unrecht beantragter Ausfuhrerstattung vorgesehene Sanktion auch
Der BFH hat durch Urteil vom 8.6.2011 - I R 79/10 - entschieden: Im Falle der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. d. § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungsklage noch durch
BFH, Urteil vom 8.6.2011 - I R 79/10LeitsatzIm Falle der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i.S. des § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungsklage noch durch Feststellungsklage geltend machen,
BFH, Entscheidung vom 7.9.2011 - VII R 45/10LeitsaatzIst eine Sanktion gegen einen Ausführer zu verhängen, der unter zutreffender Darstellung des für die Gewährung von Ausfuhrerstattung maßgeblichen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellt, obwohl
BFH, Beschluss vom 5.10.2011 - II R 9/11LeitsätzeDas BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es um die Fragen,1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse
Der BFH Hat im Beschluss vom 5.10.2011 - II R 9/11 - das BMF aufgefordert, dem Verfahren II R 9/11 beizutreten. In dem Verfahren muss entschieden werden, 1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen
Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung stehen grundsätzlich in Widerspruch zum Geist des Binnenmarkts. Trotzdem müssen viele Bürger und Unternehmen nach wie vor allein deshalb eine höhere Steuerlast tragen, weil sie in mehr als einem
Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 14.9.2011 – 3 K 447/10 – entschieden: Die Höhe des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG stellt eine geeignete Größe zur gleichheits- undverhältnismäßigenAnwendungder Abfärberegelungdes § 15Abs.
Der BFH hat im Urteil vom 7.7.2011 – V R 36/10 – entschieden: Beruft sich der Unternehmer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen auf eine im UStG nicht zutreffend umgesetzte
Der BFH hat sich in drei Urteilen vom 19.7.2011 – XI R 29/09, XI R 21/10 und XI R 29/10 – zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Erzeugung von Strom
FG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2011 - 3 K 447/10leitsatzDie Höhe des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG stellt eine geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dar.
BFH, Urteil vom 19.7.2011 - XI R 29/10Leitsätze1. Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune, auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen
BFH, Urteil vom 19.7.2011 - XI R 21/10Leitsätze1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten PKW verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen
BFH, Urteil vom 19.7.2011 - XI R 29/09Leitsätze1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Schuppens, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der anderweitig nicht genutzt wird, nur im
Der Deutsche Steuerberater-Verband e. V. (DStV) fordert eine Verschiebung der Einführung der ELSTAM, die am 1.1.2012 eingeführt werden soll, um ein ganzes Jahr, da viele Daten von Steuerpflichtigen falsch übernommen worden seien. Die FÄ müssten