BFH: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht
Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2011 – V R 8/11 – entschieden: Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit der gleichbleibenden Verwendungsumsätze gem. Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft. Die von § 15a UStG vorausgesetzte Änderung der Verhältnisse liegt vorliegend darin, dass der Unternehmer beim Erwerb der Geldspielgeräte das Erbringen steuerpflichtiger Automatenumsätze beabsichtigt hat, wohingegen die Umsätze aufgrund der späteren Berufung auf das Unionsrecht steuerfrei waren. Die EntscheidungdesBFHistüberdenentschiedenen Einzelfall hinaus für alle Fälle von Bedeutung, in denen sich Unternehmer nachträglich auf Steuerbefreiungen des Unionsrechts berufen, die im nationalenRechtnicht zutreffend umgesetzt sind.
(PM BFH vom 25.1.2012)
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